Prüfpfad Steuerfallen

Drei Steuerfallen entscheiden oft über die Tragfähigkeit einer Struktur.

Bei Stiftung, Holding, Wegzug und internationaler Gesellschaftsstruktur genügt ein schönes Organigramm nicht. Kritisch sind insbesondere fiktive Veräußerungen, Entstrickung stiller Reserven und Quellensteuer-/Treaty-Shopping-Risiken. Diese Punkte müssen vor Umsetzung einzeln geprüft und dokumentiert werden.

Die drei zentralen Risikofelder

Weitere Prüfpunkte aus Konzepten und Rechtsdatenbank

  • Intransparenz einer ausländischen Stiftung oder Foundation und mögliche Zurechnung nach AStG prüfen.
  • Beherrschung, passive Einkünfte und Niedrigbesteuerung bei Auslandsgesellschaften prüfen.
  • Ort der Geschäftsleitung, Board-Entscheidungen, Zeichnungsrechte, Kommunikationswege und lokale Substanz belegen.
  • Bei Umwandlung oder Anteilstausch bestehende Sperrfristen und Fußstapfenthemen vor jeder Übertragung prüfen.
  • Bei Drittstaaten oder besonderen Regimen StAbwG, EU-Listen, CRS/AEOI und Bankfähigkeit mitdenken.
  • Entstrickungsrisiken sind vor Umsetzung besonders kritisch, weil sie nachträglich oft nicht einfach rückabwickelbar sind.

Wie die Prüfung dokumentiert wird

  • Getrennte Risikoprüfung je Steuerfalle statt pauschaler Strukturfreigabe.
  • Normen- und Quellenmatrix mit offenen Tatsachenfragen.
  • Ampellogik für Risiken: tragfähig, klärungsbedürftig, nicht umsetzungsreif.
  • Empfehlung, ob eine verbindliche Auskunft oder lokale Stellungnahme eingeholt werden sollte.
  • Klare Darstellung, welche Aussagen nur nach Einzelfallprüfung verbindlich getroffen werden können.
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