Regel- und Optionsverschonung
Die Begünstigung von Betriebsvermögen erfordert eine belastbare Einordnung des begünstigten Vermögens, der Lohnsummen- und Behaltensregeln sowie der Verwaltungsvermögensquote.
ErbSt/Bewertung
Unternehmerische Nachfolge, Stiftungsausstattung und Beteiligungsübertragung werden häufig erst durch die erbschaftsteuerliche Verschonung praktikabel. Ob Regelverschonung, Optionsverschonung oder eine Bedarfsprüfung in Betracht kommt, hängt nicht nur vom Unternehmenswert ab, sondern von Verwaltungsvermögen, jungen Finanzmitteln, Schulden, Behaltensfristen und der Struktur auf jeder Beteiligungsebene.
Die Begünstigung von Betriebsvermögen erfordert eine belastbare Einordnung des begünstigten Vermögens, der Lohnsummen- und Behaltensregeln sowie der Verwaltungsvermögensquote.
Auf jeder Ebene der Beteiligungskette müssen Verwaltungsvermögen, junge Finanzmittel, Schulden und konzerninterne Positionen gesondert betrachtet werden.
Unternehmenswert, Substanzwert, vereinfachtes Ertragswertverfahren, Sonderwerte und Stichtagsbezug prägen die steuerliche Belastung und die Gestaltungsspielräume.
Bei hohen Werten kommen Abschmelzung, Verschonungsbedarfsprüfung, verfügbares Vermögen und Ausschüttungssperren als eigene Prüfungslogik hinzu.