Welteinkommensprinzip
Der Ansässigkeitsstaat besteuert grundsätzlich das weltweite Einkommen. Deutschland, Österreich und viele EU-Staaten folgen diesem Modell.
Internationale Steuerlandkarte
Nullsteuer- und Territorialsteuerländer können für Unternehmer und Familienvermögen relevant sein. Aus deutscher Sicht bleiben jedoch Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Hinzurechnung, DBA-Schutz, Substanz, Informationsaustausch und Steueroasenabwehr entscheidend.
Der Ansässigkeitsstaat besteuert grundsätzlich das weltweite Einkommen. Deutschland, Österreich und viele EU-Staaten folgen diesem Modell.
Besteuert werden vor allem inländische Einkünfte. Auslandseinkünfte können steuerfrei bleiben, wenn Substanz, Remittance-Regeln und lokale Voraussetzungen passen.
Einige Staaten erheben keine persönliche Einkommensteuer. Aus deutscher Sicht bleiben § 6 AStG, § 2 AStG, DBA-Schutz, CFC und Substanz trotzdem zentral.