Beherrschung
Wer wirtschaftlich kontrolliert, entscheidet häufig über die steuerliche Risikolage.
Hinzurechnung & CFC
Eine Auslandsgesellschaft ist nicht schon deshalb steuerlich belastbar, weil sie formal gegründet wurde. Bei beherrschten Gesellschaften, passiven Einkünften, niedrig besteuerten Einheiten und stiftungsnahen Strukturen müssen Hinzurechnung, Zurechnung und Substanz früh geprüft werden.
Wer wirtschaftlich kontrolliert, entscheidet häufig über die steuerliche Risikolage.
Lizenzen, Zinsen, Dividenden, Veräußerungen oder Vermögensverwaltung können gesondert geprüft werden müssen.
Personal, Entscheidungswege, Räume, Kosten und Dienstleister müssen zur behaupteten Tätigkeit passen.