Hinzurechnung & CFC

Auslandsgesellschaften müssen steuerlich erklärt werden können.

Eine Auslandsgesellschaft ist nicht schon deshalb steuerlich belastbar, weil sie formal gegründet wurde. Bei beherrschten Gesellschaften, passiven Einkünften, niedrig besteuerten Einheiten und stiftungsnahen Strukturen müssen Hinzurechnung, Zurechnung und Substanz früh geprüft werden.

Worum es geht

Kontrolle

Beherrschung

Wer wirtschaftlich kontrolliert, entscheidet häufig über die steuerliche Risikolage.

Einkünfte

Passive Einkünfte

Lizenzen, Zinsen, Dividenden, Veräußerungen oder Vermögensverwaltung können gesondert geprüft werden müssen.

Nachweis

Substanz und Tätigkeit

Personal, Entscheidungswege, Räume, Kosten und Dienstleister müssen zur behaupteten Tätigkeit passen.

Typische Prüffragen

  • Wer hält und kontrolliert die Auslandsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar?
  • Welche Einkünfte erzielt die Gesellschaft und aus welchen Tätigkeiten?
  • Liegt eine niedrige Besteuerung vor und welche Ausnahmen oder Aktivitätsnachweise kommen in Betracht?
  • Bestehen Geschäftsleitungs-, Betriebsstätten- oder Verrechnungspreisrisiken?
  • Wie werden Ausschüttungen, Darlehen, Management Fees, Lizenzzahlungen und Leistungsbeziehungen dokumentiert?
  • Ist die Struktur für Banken, Steuerberater und Finanzverwaltung plausibel erklärbar?

Ergebnis der Beratung

  • CFC-Risikomatrix für Gesellschaften, Einkünfte, Beteiligte und Jurisdiktionen.
  • Unterlagenliste für Substanz, Verträge, Rechnungen, Beschlüsse und Zahlungsflüsse.
  • Hinweise zu Folgepflichten, Meldepflichten und laufender Dokumentation.
  • Strukturierte Entscheidungsvorlage für Umsetzung, Anpassung oder Verzicht auf einzelne Bausteine.
CFC-Risiko einordnen